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Häufig gestellte Fragen zum Scouting von "The Voice of Germany"
Hier findest Du die Antworten zu allen Fragen, die häufig im Scoutingprozess von "The Voice of Germany" gestellt werden.
Infos zu THE VOICE RAP
Du kannst Dich ab sofort für das Scouting von THE VOICE RAP anmelden. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Genau wie bei THE VOICE OF GERMANY werden auch bei THE VOICE RAP ausschließlich Coverversionen performt. Bitte reiche daher mindestens zwei Coversongs ein, ein eigener Song darf aber auch dabei sein.
Wichtig ist, dass Deine eingereichten Videos NICHT ausproduziert oder nachbearbeitet sind (z.B. durch Smule, TikTok etc.) – Smartphone-Videos sind absolut ausreichend. Achte bitte darauf, dass man Dich gut hört und vermeide Hintergrund-Geräusche. Die Videogröße darf 150 MB nicht überschreiten, als Format wähle bitte MPEG-4 (.mp4) oder Quicktime (.mov). Bitte stelle Dich zu Beginn eines Videos kurz vor.
Für weitere Informationen schau Dir gern auch die FAQs zu THE VOICE OF GERMANY an. Diese gelten weitestgehend auch für THE VOICE RAP.
Gibt es ein Mindestalter / eine Altershöchstgrenze?
Um am Scouting von THE VOICE OF GERMANY teilnehmen zu können, musst Du mindestens 16 Jahre alt sein bzw. bis zum 01.05.2023 16 Jahre alt werden. Eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht.
Ich werde einen Tag nach dem Stichtag 16 – kann ich trotzdem teilnehmen?
Leider nein. Beim Stichtag können unsererseits keine Ausnahmen gemacht werden, selbst wenn es sich nur um einen Tag handelt. Du musst bis zum 01.05.2023 Deinen 16. Geburtstag gefeiert haben.
Ich habe fast alles ausgefüllt, jetzt tut sich nichts, wenn ich auf "weiter" klicke. Was kann ich tun?
Zuerst empfehlen wir Dir, dass Du Deinen Internet Browser updatest. Ältere Versionen haben manchmal Probleme mit dem Anmeldeformular – auch Emojis machen teilweise Schwierigkeiten. Nutze für Deine Anmeldung ausschließlich Schriftzeichen und Ziffern.
Ein weiterer Tipp: nach 30 Minuten loggt sich die Seite aus. Wenn Du anfängst die Seite auszufüllen, lass Dir bitte nicht mehr als 30 Minuten Zeit.
Ich habe die Anmeldung ausgefüllt und abgeschickt, aber keine weitere E-Mail erhalten.
Manchmal brauchen E-Mails eine gewisse Zeit, bis sie ankommen. Wenn Du nach 15 Minuten immer noch nichts findest, durchsuche Deinen Spam-Ordner. Manchmal landen unsere Nachrichten fälschlicherweise auch dort. Wenn Du nach dieser Zeit auch nichts findest, schreibe uns an thevoice@bildergarten.tv
Kann ich jemand anderen ohne ihr/sein Wissen anmelden?
Wir raten dringend dazu, die entsprechende Person immer einzuweihen, weil der/die Anmelder:in die Scouting-Teilnahmebedingungen und Datenschutzinformationen akzeptieren muss.
Außerdem haben wir die Erfahrung gemacht, dass Sänger:innen, die mit dem Scouting überrascht wurden, nicht ihre optimale Leistung bringen konnten, weil sie sich mental und stimmlich nicht genug vorbereiten konnten. Und genau das soll ja gerade nicht passieren.
Wann bekomme ich Bescheid, ob ich in die Blind Auditions eingeladen werde?
Nach unserem Online-Scouting gibt es noch weitere interne Auswahlrunden. Wir legen großen Wert auf die Beibehaltung unseres hohen musikalischen Niveaus – das braucht Zeit – daher können bis zum Bescheid mehrere Monate vergehen. Danke für Deine Geduld!
Kann ich mich von einem Instrumentalisten / einer Instrumentalistin musikalisch begleiten lassen?
Du kannst Dich entweder selbst mit einem Instrument begleiten oder zu Playback singen. Da es auch später in der Show nicht möglich sein wird, eine/n Musiker:in als Begleitung mitzubringen, raten wir auch im Video davon ab.
Darf ich auch in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch singen?
Ja, gern. Wir empfehlen Dir aber, mindestens einen Song auf Deutsch oder Englisch vorzutragen.
Darf ich auch eigene Songs singen?
Du kannst auch einen eigenen Song vorstellen, bitte singe in einem Deiner Videos aber auch mindestens einen Coversong.
Gehe ich mit der Teilnahme am Scouting bereits irgendwelche vertraglichen Verpflichtungen ein?
Für eine Teilnahme am Online-Scouting von THE VOICE OF GERMANY musst Du lediglich den Teilnahmebedingungen und den Datenschutzinformationen zum Scouting zustimmen.
Ich habe keine deutsche Staatsbürgerschaft. Kann ich trotzdem am Scouting teilnehmen?
Selbstverständlich kannst Du gern auch ohne deutschen Personalausweis/deutsche Staatsbürgerschaft am Scouting teilnehmen.
Bist Du Bürger:in eines EU-Landes (oder eines Landes mit Schengen-Mitgliedschaft), genügt Dein Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument.
Bist Du Bürger:in eines Landes außerhalb der EU, genügt ein Reisepasses oder ein entsprechendes Dokument sowie ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeit bis 31.03.2024. Wie und wann die Dokumenten-Verifizierung stattfindet, erfährst Du von uns zu einem späteren Zeitpunkt per E-Mail.
Ich war in einem der letzten Jahre schon mal bei einem Scouting dabei, bin aber nicht weitergekommen. Kann ich mich wieder anmelden?
Ja, Du kannst Dich gern erneut anmelden und am Scoutingprozess teilnehmen.
Kann ich mich mehrfach für das Scouting der aktuellen Staffel anmelden?
Nein, Du darfst nur einmal pro Staffel am Scouting teilnehmen.
Wie kann ich mich für THE VOICE SENIOR bewerben?
THE VOICE SENIOR pausiert auch in diesem Jahr. Du kannst Dich jedoch gern stattdessen für das Scouting von THE VOICE OF GERMANY anmelden. Es gibt KEINE Altersobergrenze!
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